Bewilligt wurde das Arbeitsstipendium vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und das klingt dann so:
... bewillige ich Ihnen gemäß §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO einen Landeszuschuss als Projektförderung für ein Arbeitsstipendium ...
Das Stipendium wird zweckgebunden bewilligt, um die Arbeit an dem Buchprojekt "Rollwende" (Arbeitstitel) für zwei Monate zu fördern und die entsprechenden Kosten der Lebenshaltung zu decken ...
Und wieder einmal wird mir klar, warum ich viel lieber Geschichten erzähle als Gesetzestexte zu lesen ;-)
Aber ich freue mich natürlich trotz der etwas trockenen Formulierung riesig über dieses Schreiben!
4 Kommentare:
Herzlichen Glückwunsch!!!
Liebe Jutta,
das ist toll! Gratulation!
Mit so einem Stipendium im Rücken arbeitet es sich doch bestimmt wesentlich entspannter - wenn auch nur für zwei Monate.;)
Liebe Grüße
Nikola
Ein bisschen viel Paragraphen und Zahlen für so ein frohes Ereignis...
Ich gratuliere Dir zum Stipendium und freue mich mit Dir!
Alles Liebe,
Alexandra
JA! JA! JA! JA! Gratuliere.
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